Immobilien & Scheidung
Scheidungs-Abfindungsrechner
Sie stehen vor einer Scheidung und müssen den Anteil Ihres Ehepartners am Haus auszahlen? Dieser Rechner nutzt Verkehrswert, Hypothekensumme und Abschlusskosten, um Ihnen eine faire Zahl für die Verhandlungen zu liefern.
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in € EUR600.000,00 €
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320.000,00 €
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8.000,00 €
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50%
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Geschätzte Auszahlung
136.000,00 €
50% keep50% depart
In einfachen Worten
Die Immobilie ist mit 600.000,00 € bewertet. Bei einer Hypothek von 320.000,00 € und Umschuldungskosten von 8.000,00 € ergibt sich ein verbleibendes Eigenkapital von 272.000,00 €. Der ausziehenden Person (50 %) steht 136.000,00 € zu.
Wie wir rechnen+
| Gesamtes Eigenkapital | 272.000,00 € |
| Anteil ausziehend | 50% |
| Geschuldete Auszahlung | 136.000,00 € |
Nur Schätzungen, keine Rechts- oder Finanzberatung. Prüfen Sie die Zahlen mit einer qualifizierten Fachperson.
Wie wir rechnen
— Scheidungs-AbfindungsrechnerMethodology reviewed: 17. August 2026 · Source: Consumer Financial Protection Bureau — What is a home equity loan?
Häufig gestellte Fragen
Q.Wie wird die Auszahlung bei einer Scheidung berechnet?▾
Wir nehmen den Verkehrswert der Immobilie, ziehen die offene Hypothek sowie eventuelle Umschuldungs- oder Abschlusskosten ab und multiplizieren das Ergebnis mit dem Eigentumsanteil des ausziehenden Ehepartners.
Q.Brauche ich ein förmliches Wertgutachten?▾
Sie können zunächst mit einem geschätzten Wert beginnen, aber ein förmliches Gutachten von einem zugelassenen Sachverständigen liefert die genaueste Zahl für rechtliche Verfahren.
Q.Was, wenn die Immobilie überschuldet ist?▾
Wenn die Hypothek höher ist als der Immobilienwert, beträgt das Eigenkapital null. Der Rechner zeigt dann eine Auszahlung von null, und Sie müssten mit Ihrem Ehepartner separat verhandeln.
Q.Sind Umschuldungskosten enthalten?▾
Ja. Wenn Sie Umschuldungs- oder Abschlusskosten eingeben, werden sie vor der Berechnung der Auszahlung vom Eigenkapital abgezogen.
Q.Sollte ich vor dem Abschluss einen Anwalt konsultieren?▾
Ja. Der Rechner liefert eine Schätzung, aber ein Fachanwalt für Familienrecht sollte jede Scheidungsvereinbarung prüfen, bevor Sie unterschreiben.
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