Immobilien & Scheidung
Rechner für Aufhebung gemeinsamen Eigentums
Die Aufhebung einer gemeinsamen Eigentümerschaft bedeutet, dass eine Person die andere auszahlt. Dieser Rechner schätzt die Auszahlung anhand von Eigenkapital und Eigentumsanteil, sodass die Trennung sauber und fair abläuft.
Sagen Sie uns mehr
in € EUR510.000,00 €
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240.000,00 €
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6.000,00 €
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50%
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Geschätzte Auszahlung
132.000,00 €
50% keep50% depart
In einfachen Worten
Die Immobilie ist mit 510.000,00 € bewertet. Bei einer Hypothek von 240.000,00 € und Umschuldungskosten von 6.000,00 € ergibt sich ein verbleibendes Eigenkapital von 264.000,00 €. Der ausziehenden Person (50 %) steht 132.000,00 € zu.
Wie wir rechnen+
| Gesamtes Eigenkapital | 264.000,00 € |
| Anteil ausziehend | 50% |
| Geschuldete Auszahlung | 132.000,00 € |
Nur Schätzungen, keine Rechts- oder Finanzberatung. Prüfen Sie die Zahlen mit einer qualifizierten Fachperson.
Wie wir rechnen
— Rechner für Aufhebung gemeinsamen EigentumsMethodology reviewed: 17. August 2026 · Source: Consumer Financial Protection Bureau — What is a home equity loan?
Häufig gestellte Fragen
Q.Was bedeutet die Aufhebung eines gemeinsamen Eigentums?▾
Es bedeutet, die gemeinsame Eigentumsregelung zu beenden. Entweder kauft eine Eigentümerin den Anteil der anderen, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös aufgeteilt.
Q.Wie wird die Auszahlung berechnet?▾
Wir nehmen den Verkehrswert, ziehen Hypothek und eventuelle Kosten ab und multiplizieren das verbleibende Eigenkapital mit dem Anteil der ausscheidenden Person.
Q.Müssen beide Eigentümer der Aufhebung zustimmen?▾
Ja, außer ein Gericht ordnet sie an. Beide Parteien sollten sich vorab auf den Wert und die Auszahlungsbedingungen einigen.
Q.Was passiert mit dem Grundbucheintrag nach der Aufhebung?▾
Der Grundbucheintrag wird an die neuen Eigentumsverhältnisse angepasst. Der Name der ausscheidenden Person wird durch eine entsprechende rechtliche Urkunde entfernt.
Q.Können wir die Aufhebung ohne Verkauf durchführen?▾
Ja. Eine Eigentümerin kann umschulden, um den Anteil der ausscheidenden Person auszuzahlen und das volle Eigentum zu übernehmen. Das ist der häufigste Weg, gemeinsames Eigentum aufzuheben.
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