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Persönliche Güter

Abfindungsrechner für gerechte Anteile

Mit diesem Rechner ermitteln Sie eine faire Auszahlung für jeden gemeinsamen Kauf. Geben Sie ein, was Sie ursprünglich bezahlt haben, wie alt der Gegenstand ist und in welchem Zustand er sich befindet. Der Rechner schätzt dann, was eine Person der anderen zahlen sollte, um ihn zu behalten.

Sagen Sie uns mehr

in EUR
2.400,00 €
0
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5
0
50%
50%
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Geschätzte Auszahlung

1.200,00 €
50% keep50% depart

In einfachen Worten

Sie haben 2.400,00 € dafür bezahlt, jetzt ist es 0 Jahre alt und hat einen Basiswert von 2.400,00 €. Nach der Anpassung an den Zustand stehen der ausziehenden Person (50 %) 1.200,00 € zu.

Wie wir rechnen+
Abschreibungsbasiswert2.400,00 €
Zustandsbereinigter Wert2.400,00 €
Anteil der ausziehenden Person50%
Endgültige Auszahlung1.200,00 €

Nur Schätzungen, keine Rechts- oder Finanzberatung. Prüfen Sie die Zahlen mit einer qualifizierten Fachperson.

Wie wir rechnen

— Abfindungsrechner für gerechte Anteile

Methodology reviewed: 17. August 2026 · Source: Corporate Finance Institute — Straight-Line Depreciation

Häufig gestellte Fragen

Q.Was bedeutet eine faire Anteilsauszahlung?
Es bedeutet, dass eine Person der anderen einen Preis zahlt, der dem aktuellen Wert des Gegenstands nach Abschreibung entspricht, angepasst an Zustand und Eigentumsanteil.
Q.Wie wird der Zustand eines Gegenstands bestimmt?
Sie wählen zwischen drei Optionen: Neuwertig bedeutet wie neu, Normal steht für gewöhnliche Abnutzung, und Beschädigt bedeutet sichtbare Mängel, die den Wert mindern.
Q.Was, wenn wir unterschiedlich viel bezahlt haben?
Stellen Sie den Eigentumsanteil entsprechend der jeweiligen Zahlung ein. Wenn Sie 70 % bezahlt haben und Ihr Mitbewohner 30 %, setzen Sie den Anteil der ausziehenden Person auf 30 %.
Q.Kann ich das für jeden geteilten Gegenstand nutzen?
Ja. Es funktioniert für Möbel, Elektronik, Haushaltsgeräte, Werkzeuge oder alles andere, das Sie gemeinsam gekauft haben und jetzt aufteilen müssen.
Q.Ist die Mehrwertsteuer im Auszahlungspreis enthalten?
Nein. Der Preis basiert auf dem abgeschriebenen Wert des Gegenstands. Die Mehrwertsteuer wird nicht hinzugerechnet, da sie je nach Standort variiert.

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