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Rechner für Urlaubsabgeltung + Abfindung

Nicht genutzte Urlaubstage haben einen echten Wert. Dieser Rechner kombiniert die Urlaubsabgeltung mit der Abfindung, damit Sie das Gesamtpaket sehen, das Ihnen beim Ausscheiden zusteht.

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in EUR
2.200,00 €
4
2
20
440,00 €
0,00 €
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Geschätzte Auszahlung

26.400,00 €

In einfachen Worten

Nach 4 Jahren bei 2.200,00 € pro Woche, mit 2 Abfindungswochen pro Jahr, 20 nicht genutzten Urlaubstagen und einem Krankenkassenzuschuss von 0,00 € ergibt sich ein geschätztes Abfindungspaket von 26.400,00 €.

Wie wir rechnen+
Tagessatz440,00 €
Basisabfindung17.600,00 €
Urlaubsauszahlung8.800,00 €
Krankenkassenzuschuss0,00 €
Gesamtpaket26.400,00 €

Nur Schätzungen, keine Rechts- oder Finanzberatung. Prüfen Sie die Zahlen mit einer qualifizierten Fachperson.

Wie wir rechnen

— Rechner für Urlaubsabgeltung + Abfindung

Methodology reviewed: 17. August 2026 · Source: IRS Publication 525 — Taxable and Nontaxable Income

Wird die Abfindung besteuert?

Ja, die Abfindung wird wie normales Einkommen versteuert. Der Rechner zeigt den Bruttobetrag. Nach Abzug der Steuern erhalten Sie tatsächlich weniger.

Wird die Urlaubsabgeltung anders besteuert als die Abfindung?

Beide werden wie normales Einkommen versteuert. Der Rechner zeigt Bruttobeträge. Nach Steuern und Abzügen erhalten Sie tatsächlich weniger.

Häufig gestellte Fragen

Q.Wird nicht genutzter Urlaub beim Ausscheiden ausgezahlt?
In vielen Fällen ja, aber das hängt von Ihrem Arbeitgeber und den gesetzlichen Regelungen ab. Manche Regionen schreiben eine Auszahlung vor, andere überlassen es der Unternehmenspolitik.
Q.Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Sie basiert auf Ihrem Tagessatz multipliziert mit der Anzahl nicht genutzter Tage. Der Rechner ermittelt Ihren Tagessatz aus dem Wochengehalt.
Q.Was, wenn ich mehr Tage habe, als übertragen werden dürfen?
Bei einer „Verfällt sonst“-Regelung können Sie einige Tage verlieren. Prüfen Sie dazu Ihr Mitarbeiterhandbuch.
Q.Kann ich meinen Urlaub stattdessen vor meinem letzten Arbeitstag nehmen?
Manchmal. Manche Arbeitgeber erlauben es, ungenutzten Urlaub vor dem Austrittsdatum zu nehmen. Andere zahlen ihn lieber aus.
Q.Wird die Urlaubsabgeltung anders besteuert als die Abfindung?
Beide werden wie normales Einkommen versteuert. Der Rechner zeigt Bruttobeträge. Nach Steuern und Abzügen erhalten Sie tatsächlich weniger.

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